Höhenflug „A-Schein“

A- wie A-lleinflug . . . !

Ablaufplan siehe Preisliste 2023 – Seite 4 unter ++Shop/Preise++ 

Die praktische Ausbildung zum A-Schein umfasst insgesamt mindestens 40 Höhenflüge mit 
einem Höhenunterschied von min. 15 Flügen über 500m und min. 25 Flügen unter 500m
Höhenunterschied und einer Theorieausbildung von 20 Stunden (a 45 min.)

Ab 2024 kommen es zu einigen Änderungen unter anderem dass alle Flüge
ab 100m als Höhenflug zählen!

Die meisten Höhenflüge (mindestens 25) müssen unter der Aufsicht und Anleitung von 
2 Fluglehrern, je einer am Start- und Landeplatz, absolviert werden. Von den Höhenflügen, 
die der Flugschüler ohne Fluglehrer Aufsicht mit seinem Höhenflug- Ausweis durchführt, werden
maximal 15 auf die Ausbildung angerechnet.
Sind alle praktischen und theoretischen Ausbildungsinhalte absolviert worden, steht dann die 
DHV- Pilotenprüfung an. Von einem unabhängigem Prüfer des DHV wird ein Prüfungsflug und 
eine schriftliche theoretische Prüfung bewertet. Die meisten Flugschulen bieten die 
Pilotenprüfung am Ende der Höhenflug- und Theorie- Ausbildung zum A-Schein an.
Bei bestandener Prüfung erhält der Pilot nach wenigen Tagen vom DHV seine Lizenz (A-Schein) 
zugesandt. Dieser Schein, mit dem die meisten der deutschen Gleitschirmpiloten unterwegs sind, 
berechtigt zum selbstständigen Fliegen in den in der BRD zugelassenen Fluggebieten aber auch 
zum Großteil für die Fluggelände in Europa.

Es sind die jeweils in den Europäischen Ländern vorgegebenen Gesetze für Gleitschirmflieger
und entsprechende Lizenzen zu beachten. Aus der Vogelperspektive schaut alles ganz anders aus !

In die Lizenz wird eingetragen, ob die Ausbildung in einer oder in beiden Startarten Hangstart und
oder Windenschlepp- Start erfolgt ist. Geflogen werden darf nur in den Startarten, die in die Lizenz
eingetragen sind.

Die Lizenz ist unbefristet gültig. Alle 3 Jahre- in den letzten 12 Monaten, muss der Inhaber seine
ausreichende fliegerische Übung jedoch bei einem Überprüfungsflug vor einem Fluglehrer oder
einem Beauftragten für Luftaufsicht nachweisen.

Die A-Lizenz sowie ein Flugpraxis Nachweis von 100 Höhenflügen und Eingangstest zum DHV
Fluglehrer- Assistenten ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Passagierflug- Berechtigung.

Die Höhenflugausbildung in der Flugschule Remstal findet im Remstal an der Winde und im
Allgäu statt. In Italien sind wir am Comer See und der Po Ebene zugange . . . .

Natürlich bieten wir auch Kompakt Schulung und Ausfahrten eben z.B.
in Füssen´er Raum, Österreich/Kärnten und Italien/Comersee und Italien/Pordenone (Po-Ebene)
wie immer auch für Piloten mit Schein Kroatien und Slowenien teilweise in Griechenland (als Fernreise)

Ein ausführliches Einweisung´s Gespräch zu Beginn der Ausbildung ist sozusagen
„Pflicht“ fragen Sie uns wenn es Unklarheiten gibt!

„Die“ FS-Remstal Piloten beim A-Schein