Grundausbildung und Lernausweis
Mit der Grundausbildung beginnt eigentlich die fliegerische Laufbahn und diese ist
die Fortsetzung vom Schnuppertag 1 oder 2 Tage. Die Schulung der grundlegenden
Kenntnisse des Gleitschirmfliegens umfasst Aufzieh-, Steuerungs- und Lauf-Übungen
zuerst im flachen dann im steilen Gelände, mindestens 20 Flüge, Höhenunterschied
vom Start zum Landeplatz bis max. 100 Meter. (Flughöhe ca. 2 bis 10m über Grund).
Eine theoretische Ausbildung mindestens 5 Stunden ist ebenso beinhaltet.
Die Grundausbildung dauert etwa 3 bis 6 Tage und kann am Ende der Grundstufe
beim Übergang zur Höhenschulung auch im Windenschlepp erfolgen – diese Winden-
Flüge werden bei der Höhenschulung „1 zu 1“ angerechnet.
Dem Flugschüler kann von der Flugschule nach erfolgreicher Grundausbildung und
einer flugschulinternen Prüfung, der Lernausweis (L-Schein) erhalten.
Diese erste Berechtigung erlaubt dem Flugschüler Übungsflüge mit Flugauftrag der
Flugschule ohne Fluglehrer Aufsicht in dem ihm bekannten Übungsgelände durchzuführen.
Der Lernausweis kann jedoch nur für Übungsflüge am Hang aber nicht für Flüge im
Windenschlepp oder für Höhenflüge z.B. im Allgäu erteilt werden.
Die Leistungen der Flugschule Remstal
– komplette Leih- Ausrüstung mit Schirm, Gurtzeug, Helm und Funkgerät
– 3 bis 6 Ausbildungstage Praxis, Theorie und Briefing à ca. 5 Stunden / Tag
– Startvorbereitung + Flugtechnik Übungen (Starten, Steuern und Landen)
– min. 20 Flüge mit einer Höhendifferenz Start- Landeplatz 55m bis max. 100m
– Haftpflichtversicherung
– Theoretische Einweisung in Aerodynamik, Gerätekunde, Flugpraxis, Wetterkunde,
Luftrecht und Sicherheitsvorkehrungen
– Ausbildungsnachweis und Lernausweis auf Wusch siehe Preisliste
– Vorbereitung zur die Höhenflug Ausbildung
Kosten:
Grundkurs und Leihgebühr: siehe Preisliste
Lernausweis mit Flugschulinterner Prüfung: siehe Preisliste
Die komplett Preisliste findet Ihr im Shop ++ Preisliste ++
Bei Interesse oder Klärung, aktuelle Preise, Gruppen, weiteren Fragen einfach Kontakt mit info@flugschule-remstal.de aufnehmen.
ACHTUNG – für alle auf die FS-Remstal zugelassenen Gelände gilt:
zuerst fragen und dann üben – finden wir unerlaubt Piloten beim Üben- oder was auch immer im Gelände vor, erfolgt
ausnahmslos Anzeige wegen unerlaubter Nutzung Luftrecht und BGB Hausfriedensbruch wegen unerlaubtem
betreten der Gelände bzw. Grundstücke!
Einfahren in Anlieger frei Zonen ist auch laut StVO verboten – nur der Pächter ist Anlieger ist nicht die Gäste!