A- wie A-lleinflug . . . !
Ablaufplan siehe Preisliste 2024 – Seite 4 unter ++Shop/Preise++
Die praktische Ausbildung zum A-Schein umfasst insgesamt mindestens 40 Höhenflüge mit
einem Höhenunterschied von min. 15 Flügen über 500m und min. 25 Flügen unter 500m
Höhenunterschied und einer Theorieausbildung von 20 Stunden (a 45 min.)
Ab 05/2024 kommen es zu einigen Änderungen in der Ausbildungs und Prüfungs Ordnung (APO)
unter anderem dass alle Flüge ab 100m als Höhenflug zählen!
Beim Höhenflug sind dann Bergstart 18´tsd. bzw. an der Winde 14´tausend Höhenmeter Differenz
vorgegeben – die starre Regelung mit 40 Flüge entfällt dann damit.
Die meisten Höhenflüge müssen unter der Aufsicht und Anleitung von 2 Fluglehrern, je einer
am Start- und Landeplatz, absolviert werden. Von den Höhenflügen, die der Flugschüler ohne
Fluglehrer Aufsicht mit seinem Höhenflug- Ausweis oder mit einem Flugauftrag durchführt,
werden maximal 15 auf die Ausbildung angerechnet.
Sind alle praktischen und theoretischen Ausbildungsinhalte absolviert worden, steht dann die
DHV- Pilotenprüfung an. Von einem unabhängigem Prüfer des DHV wird ein Prüfungsflug und
eine schriftliche theoretische Prüfung bewertet. Die meisten Flugschulen bieten die
Pilotenprüfung am Ende der Höhenflug- und Theorie- Ausbildung zum A-Schein an.
Bei bestandener Prüfung erhält der Pilot nach wenigen Tagen vom DHV seine Lizenz (A-Schein)
zugesandt. Dieser Schein, mit dem die meisten der deutschen Gleitschirmpiloten unterwegs sind,
berechtigt zum selbstständigen Fliegen in den in der BRD zugelassenen Fluggebieten aber auch
zum Großteil für die Fluggelände in Europa.
Es sind die jeweils in den Europäischen Ländern vorgegebenen Gesetze für Gleitschirmflieger
bzw. Luftsport Geräte Führer und entsprechende Lizenzen zu beachten. Aus der Vogelperspektive
schaut alles ganz anders aus !
In die Lizenz wird eingetragen, ob die Ausbildung in einer oder in beiden Startarten Hangstart und
oder Windenschlepp- Start erfolgt ist. Geflogen werden darf nur in den Startarten, die in die Lizenz
eingetragen sind.
Die Lizenz ist unbefristet gültig ABER alle 3 Jahre muss der Pilot ausreichend Flüge nachweisen.
d.h. in den letzten 12 Monaten, muss der Inhaber dann seine ausreichende fliegerische Übung im
Flugbuch dokumentieren. Bei Zweifel an der fliegerischen Eignung des piloten ist dies dann bei
einem Überprüfungsflug vor einem Fluglehrer, Prüfer oder einem Beauftragten für Luftaufsicht
nachweisen und der Check Flug im Flugbuch des Piloten zu dokumentieren.
Die A-Lizenz sowie ein Flugpraxis Nachweis von 100 Höhenflügen und Eingangstest zum DHV
Fluglehrer- Assistenten ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Passagierflug- Berechtigung.
Die Höhenflugausbildung in der Flugschule Remstal findet im Remstal und Schw. Hall, teilweise
an der Winde und vorwiegend im Allgäu statt.
Wir bieten auch Kompakt Schulung und Ausfahrten für Piloten an z.B.:
Füssen´er Raum – Pfronten, Österreich/Kärnten/Tirol oder Italien/Südtirol/Comersee/Pordenone
(Po-Ebene)/Südtirol. Erweitert für Piloten mit Schein ist Kroatien und Slowenien und
Griechenland (als Fernreise) im Programm. (siehe Terminplan)
Ein ausführliches Einweisung´s Gespräch zu Beginn der Ausbildung ist sozusagen
„Pflicht“ fragen Sie uns wenn es Unklarheiten gibt!
„Die“ FS-Remstal Piloten beim A-Schein